K V G M O D E L L E
Eine Übersicht über die Modelle
Telmed
Bei diesem Modell ist eine telefonische Beratung vor jedem Arztbesuch vorgesehen. Rund um die Uhr erhalten Sie so medizinische Beratung und entscheiden selbst, ob ein Arztbesuch notwendig ist.
Hausarzt-Modell
Hierbei wählen Sie einen festen Hausarzt, der Ihre medizinische Versorgung koordiniert und bei Bedarf an Spezialisten weiterleitet. Dieses Modell fördert die Kontinuität der Betreuung und kann Kosten senken.
HMO-Modell
Beim HMO-Modell ist Ihre erste Anlaufstelle eine HMO-Gruppenpraxis, wo Ärzte verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten, um eine koordinierte Versorgung zu gewährleisten.
Standard-Modell
Die Möglichkeit der freien Arztwahl bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, welchen Arzt oder Spezialisten Sie aufsuchen möchten. Wenn Sie etwa spezifische gesundheitliche Beschwerden haben, können Sie ohne Umwege direkt einen Facharzt konsultieren. Diese Option stellt sich als das teuerste Grundversicherungsmodell dar, bietet Ihnen jedoch auch die größtmögliche Flexibilität in der medizinischen Versorgung.
Spezielle Modelle
Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus spezialisierte Modelle an, die weitere Vorteile und Anpassungen bieten. Diese können von Versicherung zu Versicherung variieren und ermöglichen es Ihnen, eine noch genauere Auswahl basierend auf Ihren Wünschen und Lebensumständen zu treffen.
Warum eine Zusatzversicherung?
Die Grundversicherung in der Schweiz ist eine solide Basis, aber sie hat ihre Grenzen. Sie deckt grundlegende medizinische Behandlungen und Arztbesuche innerhalb Ihres Wohn- oder Arbeitskantons ab und beschränkt Spitalaufenthalte auf die allgemeine Abteilung Ihres Wohnkantons. Doch was geschieht, wenn Sie spezielle medizinische Bedürfnisse haben oder eine Behandlung ausserhalb Ihres Kantons wünschen? Zusatzversicherungen bieten die Freiheit und Sicherheit, die Sie benötigen, um diese Lücken zu schliessen. Sie ermöglichen es Ihnen, die Gesundheitsversorgung zu wählen, die Sie wirklich möchten – ohne die Sorge vor unerwarteten Kosten. Mit einer solchen Versicherung investieren Sie in Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen, mit der Gewissheit, dass Sie für alle Eventualitäten gerüstet sind.

L E I S T U N G S Ü B E R S I C H T
Leistungen der Zusatzversicherungen
01
Krankenhaus
- Freie Spitalwahl in der Schweiz
- Freie Arztwahl im Krankenhaus
- Wählbarer Spitalkomfort: Allgemein, Halbprivat oder Privat
- Vorsorgeuntersuchung
- Fitnessbeiträge
02
Medicines
- 90% für nicht erstattungsfähige Arzneimittel mit Swissmedic-Zulassung (Ausnahme: LPPV)
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Phytotherapie: Kräuterheilkunde
03
Alternative Medicine
- Akupunkteur
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Phytotherapie: Kräuterheilkunde
- Osteopathie
- Kinesiologie
- Homöopathie
Obligatorische Grundversicherung
Die Grundversicherung deckt ein breites Spektrum an Leistungen ab, dazu zählen unter anderem die ärztliche Behandlung, gewisse medizinische Untersuchungen und Verfahren, Medikamente, sowie Beiträge zu Spitalaufenthalten. Trotz der einheitlichen Leistungspalette, die durch alle Krankenversicherungen abgedeckt wird, gibt es dennoch Unterschiede bei den Prämien. Diese können je nach Anbieter, gewähltem Modell und auch dem Wohnort der versicherten Person variieren.

EIGENSTÄNDIG ERFOLGREICH, GEMEINSAM STARK
Franchise und Selbsthalt
Wenn Sie medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder Medikamente in Anspruch nehmen, müssen Sie sich bis zu einem bestimmten Betrag an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt.
Franchise
Die Franchise ist der Betrag, den man im Jahr selbst an die Behandlungskosten zahlt, bevor die Krankenkasse Leistungen übernimmt. Die gesetzliche Mindestfranchise liegt bei 300 CHF, kann aber auf bis zu CHF 2’500 erhöht werden. Die Höhe der Franchise kann von ihnen selbst bestimmt werden.
Das heisst
Abhängig von Ihrer gewählten Franchise, tragen Sie pro Kalenderjahr einen Betrag zwischen 300 und 2'500 CHF selbst bei. Personen, die häufig medizinische Hilfe benötigen, können von einer niedrigeren Franchise profitieren, da sie schneller die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erreichen. Für Personen die selten ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, könnte es klüger sein, eine höhere Franchise zu wählen. Durch die Wahl einer höheren Franchise und dem damit verbundenen geringeren Prämienaufwand können Sie über das Jahr hinweg Kosten sparen, sofern Sie nur minimale oder keine medizinischen Ausgaben haben.
Selbstbehalt
Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, leisten Sie einen Kostenbeitrag mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 700 Franken. Bei Kindern entspricht der Maximalbetrag 350 Franken - bei mehr als zwei Kindern max. 1000 Franken.
F A Q
Häufig gestellte Fragen
Dies sind einige der am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden
Die Prämienhöhe basiert auf den Vorjahresausgaben der Krankenkassen und wird vom Bundesamt für Gesundheit jährlich neu festgelegt. Faktoren wie Wohnkanton, Alter, und gewähltes Versicherungsmodell, sowie die Franchise spielen ebenfalls eine Rolle.
Personen mit niedrigem Einkommen können in der Schweiz eine Prämienverbilligung für ihre Krankenkassenprämien beantragen. Die Bedingungen und das Verfahren zur Beantragung einer Prämienverbilligung variieren je nach Kanton. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen kantonalen Stelle zu informieren und dort einen Antrag zu stellen.
Neugeborene müssen innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel drei Monate nach der Geburt, bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Sie sind ab dem Tag der Geburt versichert, sofern die Anmeldung fristgerecht erfolgt. Die Versicherungswahl kann die Grundversicherung sowie optional gewählte Zusatzversicherungen umfassen.
In der Schweiz sind Arbeitnehmende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, durch die Unfallversicherung ihres Arbeitgebers geschützt. Wer weniger arbeitet, muss die Unfalldeckung über die Grundversicherung sicherstellen.
Die Kündigung der Grundversicherung ist zum Jahresende mit einer Frist von einem Monat zum 30. November möglich. Bei der freien Arztwahl mit der niedrigsten Franchise besteht zudem die Möglichkeit, zum 1. Juli zu wechseln, mit einer Kündigungsfrist bis zum 31. März.
Wenn Sie Ihren Wohnkanton wechseln, müssen Sie Ihre Krankenkasse darüber informieren. Die Grundversicherung bleibt zwar schweizweit gültig, es kann aber sein, dass sich die Höhe Ihrer Versicherungsprämien ändert.
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