Neugeborene müssen innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel drei Monate nach der Geburt, bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Sie sind ab dem Tag der Geburt versichert, sofern die Anmeldung fristgerecht erfolgt. Die Versicherungswahl kann die Grundversicherung sowie optional gewählte Zusatzversicherungen umfassen.